Gegen den Bau der Anlage gibt es viele Einwendungen:
Das Vorhaben verstößt gegen Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit…". Weiter verstößt das Vorhaben gegen Artikel 20 a des
Grundgesetzes. "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung
und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung".
Mit Blick auf die CO2-Debatte und den Klimawandel ist ein Kohlekraftwerk dieser Dimension nicht zeitgemäß. Ein Kraftwerk dieser Größenordnung mit einem CO2-Ausstoß von über 4,5 Mio. t CO2/Jahr trägt
maßgeblich zum Klimawandel und somit zur Zerstörung unseres eigenen Lebensraumes bei. Schon in der Vergangenheit war Bützfleth Opfer von Sturmfluten (1962 wurden 90% des Ortes überschwemmt), die
durch den Klimawandel verstärkt auftreten und unseren Ort durch seine tiefe Lage (NN) besonders treffen werden. Die CO2-Abscheidung (CCS-Verfahren) wird frühestens in 20 Jahren einsetzbar sein. Eine
Nachrüstung erscheint selbst dann wegen der hohen Kosten sehr unwahrscheinlich.
Die geplante Kühlwasserentnahme schädigt die Elbe nachhaltig. Das warme Abwasser soll in die Elbe zurückgeführt werden. Besonders im Sommer kann die Anlage aufgrund der hohen Elbtemperaturen (2006
bei Grauerort 27°C) nur schwer gekühlt werden. Der Mengenverbrauch an Elbwasser wird daher steigen. Die Wassertemperatur in der Elbe als Tiedegewässer wird sich potenzieren. Die berechnete Erwärmung
um durchschnittlich 1°C in der Kühlwasserfahne kann nicht gewährleistet werden und schädigt Flora und Fauna der Elbe und der Wattbereiche im FFH-Gebiet dauerhaft. Bereits heute sind die Elbufer
verbaut und auch der Flusslauf durch Industrie stark gestört. Durch die geplante und weitere Anlagen wird sich diese Situation weiter verschärfen. Die Ansaugbereiche für Kühlwasser sind in
erheblichem Ausmaß fischschädlich.
Die 18 m hohen Kohlehalden sind lediglich durch den alten, 6,5 m hohen Landesschutz-deich von der Wohnbebauung getrennt. Infolgedessen kann der Kohlenstaub ungehindert in die Ortschaft wehen. Schon
jetzt ist eine Belastung von Bauxitstaub durch die AOS gegeben, obwohl diese Halde noch weiter von den Wohngebieten entfernt liegt und ebenfalls beregnet wird. Ich befürchte daher durch erhebliche
Kohlenstaubbelastung eine Beeinträchtigung meiner Gesundheit und meiner Lebensqualität.
Laut Antragsunterlagen soll die Kohle mit der Bahn angeliefert werden. Die entstehenden Reststoffe (690.000 Tonnen/Jahr) sollen per LKW abgefahren werden. Das entspricht einem Verkehrsaufkommen von
125 LKW pro Tag bzw. 875 LKW/Woche. Der entstehende Verkehrslärm, der sich zu dem Verkehrslärm der anderen Betriebe (PROKON Bioethanol, Müllverbrennung, Eisenschmelze, AOS, DOW) addiert, ist in der
Antragsstellung nicht berücksichtigt. Zudem wächst die Beanspruchung der innerörtlichen Straßen unerträglich.
Der in der Bauphase entstehende Lärm und die Bodenerschütterungen durch die Ramm-arbeiten für die Gebäudegründung sind in den Antragsunterlagen ebenfalls nicht berücksichtigt. Ich erwarte
hierdurch Schäden an meinem Wohnhaus und erhebliche Einbußen an meinem Wohlbefinden und meiner Gesundheit.
Der in den Antragsunterlagen genannte Lärm durch den Anlagenbetrieb übersteigt mit zum Teil über 100 dB (A)-Werten die im Bebauungsplan 333/1 vorgegebenen Werte von tagsüber 60 db(A) und nachts von
45 db(A) (zu messen auf dem alten Landesschutzdeich) bei weitem. Ich fordere die Einhaltung der Werte aus dem B-Plan.
Die geplante Filtertechnik der "selektiven katalytischen Reduktion (SCR)" entspricht nicht dem möglichen Stand der Technik, Feinstäube (PM_10 bzw. PM_2,5) effektiv zu filtern. Der durch den Betrieb
des Kraftwerkes ausgestoßene Feinstaub von 200 bis 400 t/Jahr schädigt die menschliche Lunge besonders stark und verursacht Asthma, Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen und steht im
Verdacht, Lungenkrebs zu verursachen. Ein direkter Zusammenhang zwischen der Feinstaubbelastung und den o.g. Krankheiten hat Greenpeace durch Studien wissenschaftlich belegt. Die
Feinstaubvorbelastung liegt schon heute (lt. Antrag) bei 65% des Grenzwertes. Die steigende Belastung durch Feinstaub ist daher für mich weder hinnehmbar noch zulässig.
Die Belastung durch Schadstoffemissionen wie Schwermetallen, Stickoxyden und ähnlichen Stoffen gefährdet meine Gesundheit erheblich. Diese Stoffe haften am Feinstaub, der besonders tief in die Lunge
eindringt und dauerhaft im Körper verbleibt.
Laut § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine best. Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelt-einwirkungen auf die ausschließlich
oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Dazu bedarf es der Einhaltung bestimmter Abstände zwischen sich
gegenseitig beeinträchtigen-den Nutzungen. So ist im Abstandserlass des Landes NRW für Kraftwerke der vorgesehenen Leistungsklasse ein Abstand zum Wohn- bzw. Mischgebiet von mindestens 700 Metern
einzuhalten. Dieser wird in der Planung von Electrabel weit unterschritten. Fraglich ist somit auch die Gültigkeit der Änderung des Bebauungsplanes 333/1 vom 20.04.2006 der Stadt Stade in Bezug auf
die Nähe der Wohngebiete. Ich behalte mir das Recht vor, dies gerichtlich überprüfen zu lassen. Dasselbe trifft auf die FFH-Gebiete zu.
Durch die Planung, den Bau und den Betrieb des Kohlekraftwerkes in Bützfleth werden vorhandene Wohnimmobilien in ihrem Wert stark gemindert. Vermietungen werden ebenfalls nahezu unmöglich. Dies
stellt einen erheblichen Verlust meines Vermögens dar. Sollte es zu einer Baugenehmigung kommen, behalte ich mir Ausgleichsforderungen vor.
